
Jugendsozialarbeit an Schulen
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) basiert auf § 13 SGB VIII.
Sie wendet sich an benachteiligte junge Menschen.
Der Aufgabenbereich der Jugendsozialarbeit umfasst Einzel- und Gruppenarbeit, Beratung und Krisenintervention, Training der Sozialkompetenzen, wie auch Unterstützung im familiären Umfeld. Eine Anbindung an weiterführende Hilfen und Fachstellen findet bei Bedarf statt. Dabei besteht eine enge Anbindung an die Angebotsstruktur des Jugendamts Fürstenfeldbruck.
In ihrer Tätigkeit unterliegen unsere Mitarbeiter*innen der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen wird vom bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen gefördert und weiterentwickelt.
Weitere Anteile der Finanzierung werden vom Jugendamt und dem Träger (AWO) eingesetzt.
Zur Qualitätssicherung bietet das Bayerische Landesjugendamt, teils auch mit der Akademie für Lehrerfortbildung, zahlreiche Fortbildungen an. Die Mitarbeiter*innen der AWO Familien- und Jugendhilfen sind darüber hinaus in interne Maßnahmen der Qualitätssicherung eingebunden.